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Kreis Altenkirchen

Nachgefragt im Kreis Altenkirchen: Kunden können Hol- und Bringdienste nutzen

Von Daniel Weber, Andreas Neuser, Michael Fenstermacher
Die Eingangstür bleibt zu, der Service geht weiter: Dieses Prinzip gilt auch bei diesem Schuhgeschäft in Flammersfeld.  Foto: Heinz-Günter Augst
Die Eingangstür bleibt zu, der Service geht weiter: Dieses Prinzip gilt auch bei diesem Schuhgeschäft in Flammersfeld. Foto: Heinz-Günter Augst

Was geht und was geht nicht im harten Shutdown? Eines ist klar: Seit Mittwoch sind (fast) alle Läden – mit Ausnahme von Geschäften mit Lebensmitteln und anderen Waren des täglichen Bedarfs – zu. Für viele Einzelhändler ist dies im Vorweihnachtsgeschäft ein schwerer Schlag ins Kontor; nicht wenige bangen nach der erneuten zwangsweisen Schließung in der Pandemie um ihre Existenz. Aber müssen die Geschäfte wirklich komplett dicht machen – oder gibt es für sie womöglich alternative Wege, ihre Waren an den Kunden zu bringen, etwa durch Abhol- oder Lieferdienste wie in der Gastronomie?

Lesezeit: 4 Minuten
Wolfgang Märker, Leiter des Ordnungsamts in der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf, hat die jüngste Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes von Berufs wegen natürlich genauestens studiert. Er sagt: „Nach Gesetzeslage sind Abhol- und Lieferdienste grundsätzlich für jede Form des Einzelhandels erlaubt.“ Leider sei dies bei Bekanntgabe der Einschränkungen von der Politik nicht so recht kommuniziert ...
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Welche Läden auch im Lockdown öffnen dürfen

Welche Geschäfte auch im Lockdown öffnen dürfen, steht in Paragraf 5, Absatz 3, der jüngsten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes: Lebensmittelgeschäfte (Supermärkte, aber natürlich auch Bäckereien und Metzgereien), Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte, Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht, außerdem Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Großhandel. Ebenfalls gestattet ist Weihnachtsbaumverkauf. Verboten hingegen wurde mit Blick auf Silvester der Verkauf von Pyrotechnik.

daw

Drive-in-Markt bleibt offen

Der Drive-in-Weihnachtsmarkt auf dem Gelände der Firma Eichel in Altenkirchen bleibt nach Rücksprache mit den Behörden trotz des Lockdowns geöffnet, teilt der Veranstalter mit. Der Verkauf von Speisen und Getränken zur Mitnahme sowie der Weihnachtsbaumverkauf sind weiterhin erlaubt. Die Einhaltung der Kontaktregeln werde lückenlos umgesetzt, so Dennis Eichel.

Tickets, Infos und eine individuelle Besuchszeit gibt es bis zum 23. Dezember kontaktlos unter www.weihnachtsdorf.online.
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