Kreis Ahrweiler

Bestätigter Fall von Blauzungenkrankheit im Ahrkreis: Schaf positiv auf das Virus getestet

Im Kreis Ahrweiler gibt es einen bestätigten Fall von Blauzungenkrankheit. Betroffen ist ein Schaf. Foto: Stefan_Thomas
Im Kreis Ahrweiler gibt es einen bestätigten Fall von Blauzungenkrankheit. Betroffen ist ein Schaf. Foto: Stefan_Thomas

Seit dieser Woche gibt es im Kreis Ahrweiler einen bestätigen Fall der Blauzungenkrankheit. Bei einem verdächtigen Schaf wurde eine Blutprobe entnommen, woraufhin das Landesuntersuchungsamt Koblenz das Virus der Blauzungenkrankheit nachgewiesen hat. Weitere Ausbruchsfälle liegen dem Kreisveterinäramt zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Das teilt die Kreisverwaltung am Freitag mit.

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Das betroffene Schaf wurde laut Mitteilung gemeinsam mit 15 weiteren Schafen gehalten, die bislang nicht erkrankt sind. Zum Schutz vor weiteren Ansteckungen wurden alle Schafe gegen die Blauzungenkrankheit geimpft. Eine Tötung des Tierbestands ist aus tierseuchenrechtlichen Gründen nicht vorgesehen, heißt es weiter.

Mücken gelten als Überträger der Krankheit

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigenpflichtige Viruserkrankung, die Wiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden wie Lamas und Alpakas, Wildwiederkäuer) befällt. Die Krankheit wird nicht direkt von Tier zu Tier, sondern durch Mücken übertragen und tritt saisongebunden auf. Eine Übertragung kann demnach nur schwerlich verhindert werden. Es stehen entsprechende Impfstoffe für die Tiere zur Verfügung, teilt die Kreisverwaltung mit.

Für Menschen ist der Erreger der Blauzungenkrankheit ungefährlich. Ein Verzehr von tierischen Lebensmitteln ist ohne Bedenken möglich.

Halter sollen ihre Tiere auf Symptome hin beobachten

Der Landkreis Ahrweiler ruft Landwirte, die Wiederkäuer halten, dazu auf, ihre Tiere genau zu beobachten und bei Symptomen, die auf eine Blauzungenerkrankung schließen lassen, sofort einen Tierarzt hinzuzuziehen. Schafe beispielsweise zeigen Symptome wie Fieber, Apathie, Schwellungen und Zyanosen im Maulbereich und an der Zunge. Da die Erkrankung anzeigepflichtig ist, haben die Tierhalter beim Auftreten dieser Krankheitssymptome dies dem Veterinäramt umgehend zu melden. Der Bestand wird daraufhin gesperrt und eine Blutprobenentnahme angeordnet. Das erkrankte Tier wird symptomatisch behandelt und von den anderen Tieren der Herde separiert, heißt es.

Nachdem Rheinland-Pfalz einige Jahre als frei von der Blauzungenkrankheit galt, wurden im Mai 2024 im Landkreis Bitburg-Prüm mehrere Ausbrüche nachgewiesen. Dies hatte zur Folge, dass der Seuchenstatus „frei von Blauzungenkrankheit“ für Rheinland-Pfalz nicht mehr gegeben ist und Tiere in „blauzungenfreie Gebiete“ nur noch unter bestimmten Auflagen verbracht werden dürfen, teilt der Kreis zudem mit.

Mehr Informationen im Internet auffindbar

Nähere Informationen zur Blauzungenkrankheit, zu den aktuellen Verbringungsregelungen und den damit verbundenen Anforderungen sind auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamts unter https://lua.rlp.de/unsere-themen/tiergesundheit-tierseuchen/tierseuchenbekaempfung/blauzungenkrankheit zusammengefasst. red