Zumindest am Dienstagabend kam es auf dem Friedrich-Ebert-Ring offenbar zeitweise zu zusätzlichen Behinderungen, weil einige Verkehrsteilnehmer die Zeichen der Polizisten, die den Verkehr regelten, nicht zu deuten wussten. Deshalb eine kurze Auffrischung der Regeln in einem solchen Fall:
Grundsätzlich steht der Verkehrspolizist in der Rangordnung der Verkehrsregelung an erster Stelle. Ist er also im Einsatz, sind seine Zeichen bindend, selbst wenn eine Ampel noch funktioniert und beispielsweise Rot anzeigt.
Dabei gibt es einen einfachen Merkspruch für diese Situation: „Siehst du des Schutzmanns Brust oder Rücken, musst du auf die Bremse drücken! Siehst du des Schutzmanns Hosennaht, hast du freie Fahrt!“ Bedeutet: Wenn der Polizist mit ausgebreiteten Armen frontal oder mit dem Rücken zu mir steht, muss ich stehen bleiben. Steht er seitlich, darf ich fahren. Zusätzlich kann der Polizist noch durch Heben eines Arms das Signal geben: Stoppen und vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten. Dabei ist es übrigens egal, in welcher Richtung der Polizist steht. Verkehrsteilnehmer im Kreuzungsbereich sollten diesen dann schleunigst räumen. Außerdem wichtig: Es gelten immer noch die üblichen Vorrangregeln. Linksabbieger, denen der Polizist freie Fahrt gezeigt hat, müssen beispielsweise den geradeaus fahrenden Gegenverkehr passieren lassen. tim