Koblenz-Karthause

Bauarbeiten auf der Karthause: Kanalerneuerung erfordert Vollsperrung

Gefahrensituation Baustelle
Auf der Koblenzer Karthause stehen Kanalarbeiten an.
Foto: Stefan Sauer/picture alliance/dpa

Im Rahmen der Kanalerneuerung auf der Koblenzer Karthause werden in der aktuellen Bauphase die Arbeiten bis zur Einmündung der Lippestraße in die Görtzstraße ausgeführt. Während der Arbeiten ist eine Vollsperrung notwendig, teilt die Stadt Koblenz mit.

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Da der Kanal an dieser Stelle einen Hochpunkt hat und sich die Abflussrichtung in Richtung Zeppelinstraße ändert, erfolgt der restliche Kanalbau im Streckenabschnitt Zeppelinstraße bis Lippestraße ausgehend vom Einmündungsbereich der Görtzstraße in die Zeppelinstraße.

Die Arbeiten im ersten Bauabschnitt der Kanalerneuerung in der Görtzstraße waren im Juli 2024 mit dem Einbau der Fahrbahnoberfläche abgeschlossen worden. Im Zuge der nun anstehenden Bauphasen werden auch Anpassungen an der Verkehrsführung erforderlich: Voraussichtlich ab Montag, 16. September, erreichen die Kanalbauarbeiten den Bereich der Einmündung der Lippestraße in die Görtzstraße. Die Lippestraße wird im betreffenden Zeitraum zur Sackgasse, und die Einbahnstraßenregelung wird temporär aufgehoben. Es gibt keine Wendemöglichkeiten. Entsprechendes gilt auch für die Merodestraße, sobald sich die Kanalbauarbeiten im Einmündungsbereich von Görtzstraße und Merodestraße befinden.

Zeppelinstraße muss voll gesperrt werden

Voraussichtlich ab Montag, 23. September, beginnen die Kanalbauarbeiten im Bereich der Einmündung der Görtzstraße in die Zeppelinstraße in Richtung Lippestraße. Um die Anbindung des Kanals der Görtzstraße an den Kanal in der Zeppelinstraße herstellen zu können, ist zeitlich begrenzt eine Vollsperrung der Zeppelinstraße im entsprechenden Abschnitt erforderlich. Nach Herstellung des Anschlusses ist die Zeppelinstraße bis zum abschließenden Einbau der Fahrbahnoberfläche wieder durchgängig befahrbar. Für die abschließende Herstellung der Fahrbahndecke ist erneut eine Vollsperrung der Zeppelinstraße erforderlich.

Im Zeitraum der Vollsperrung werden die betroffenen Abschnitte der Zeppelinstraße (ab Einmündung Amselsteg beziehungsweise ab Einmündung Zeisigstraße) jeweils zu Sackgassen, in denen keine Wendemöglichkeiten vorhanden sind. Die betroffenen Anwohner können ihre Grundstücke weiterhin erreichen.

Einbahnstraßenregelung wird aufgehoben

Für den Zeitraum der Kanalbauarbeiten zwischen der Lippestraße und der Zeppelinstraße werden die Einbahnregelungen in der Merodestraße und in der Lippestraße aufgehoben.

Die Stadtentwässerung Koblenz bittet Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die erforderlichen Einschränkungen und um Beachtung der geänderten Verkehrsführung. red