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Mayen
Regeln im öffentlichen Raum in Mayen: Was in Freizeitzentrum und Burggärten erlaubt ist
Menschen auf einer Wiese (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa/Sebastian Kahnert/picture alliance/dpa
Die Stadtverwaltung Mayen weist auf ihre Nutzungsregeln für öffentliche Anlagen, insbesondere das Freizeitzentrum und die Burggärten, hin. Demnach dürfen alle öffentlichen Grünanlagen in der Zeit von 6 bis 22 Uhr genutzt werden – so auch das Freizeitzentrum und die Burggärten. Beide Anlagen dienen der Erholung und Freizeitgestaltung. „Daher gilt, dass ...