Wer nach einer Trennung Unterhalt zahlen muss, darf ab 2015 mehr Geld für sich behalten. Für Trennungskinder gibt es eine Nullrunde oder sogar Einbußen. Mit der neuen „Düsseldorfer Tabelle“ steigt 2015 der sogenannte Selbstbehalt für Erwerbstätige von 1000 auf 1080 Euro im Monat, teilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht mit.
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"Wenn an mehrere Berechtigte gezahlt werden muss, können Kinder auch weniger Unterhalt bekommen", sagte Vorsitzender Richter Jürgen Soyka. Dies sei der Fall, wenn die Unterhaltsansprüche den Selbstbehalt des zahlenden Elternteils übersteigen würde.
Für Nicht-Erwerbstätige steigt der Selbstbehalt von 800 auf 880 Euro. Im Einzelfall kann die Summe steigen, etwa beim Nachweis, ...
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