Aufzeichnung ist Standard
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Es „loggt“ die Daten mit, führt also quasi ein Standorttagebuch. Die entsprechenden KML-Dateien hat die Polizei für den Angeklagten, der sich für die brutale sexuelle Nötigung auf dem Cochemer Campingplatz vom September vergangenen Jahres aktuell vor Gericht verantworten muss, bei Google angefordert. Ebenso geht aus Googleaufzeichnungen hervor, welche Internetseiten der Angeklagte kurz vor der Tatzeit besucht hat. dad