Bully-les-Mines

Vermisstenfall

Frauenmord von 1967 nach Gruselfund in Frankreich vor Lösung

Von dpa
Frauenmord von 1967 nach Gruselfund in Frankreich vor Lösung
Beamte der französischen Nationalpolizei kontrollieren Autos, die aus Deutschland über die Rheinbrücke fahren, in Straßburg, Frankreich, am 20. April 2016. Nach dem Fund eines Skeletts bei Bauarbeiten in Nordfrankreich steht ein mutmaßliches Gewaltverbrechen an einer jungen Frau im Jahr 1967 womöglich vor der Aufklärung. (zu dpa: «Frauenmord von 1967 nach Gruselfund in Frankreich vor Lösung») Foto: Patrick Seeger/DPA

Bei Grabungen auf einem Feld in Nordfrankreich stoßen Arbeiter auf ein Skelett. Es hat dort mehr als ein halbes Jahrhundert gelegen. Handelt es sich um die Überreste einer seit 1967 vermissten Frau?

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Bully-les-Mines (dpa) – Nach dem Fund eines Skeletts bei Bauarbeiten in Nordfrankreich steht ein mutmaßliches Gewaltverbrechen an einer jungen Frau im Jahr 1967 womöglich vor der Aufklärung. Vieles deute darauf hin, dass es sich bei den in Bully-les-Mines entdeckten Knochen um die Überreste einer seit dem 4. Juli 1967 vermissten jungen Frau handele, berichtete die Zeitung «La Voix du Nord» unter Verweis auf die Polizei. Bei archäologischen Untersuchungen auf einem Feld, auf dem ein Schwimmbad gebaut werden soll, waren Arbeiter auf die Knochen gestoßen.

Sicher ist bereits, dass es sich um das Skelett einer 18 bis 25 Jahren alten Frau handelt, das dort über 50 Jahre lang gelegen hat. DNA-Untersuchungen sollen nun Gewissheit bringen, ob es sich um die Überreste der 1967 verschwundenen Krankenpflegehelferin handelt, deren Spur sich nach dem Verlassen der Wohnung ihrer Mutter fünf Kilometer vom Fundort der Knochen verlor.

Nur das Auto der Pflegerin war damals einen Kilometer von den jetzigen Grabungsarbeiten entfernt gefunden worden. Nach Information der Zeitung wurden außer den Knochen auch Knöpfe von Bekleidung im Erdreich entdeckt. Die Ermittlungen müssen auch den Todeszeitpunkt bestimmen und – falls es eine Beteiligung Dritter gibt – prüfen, ob die Tat verjährt ist oder nicht.

© dpa-infocom, dpa:240702-930-161449/1