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Wer überhaupt gewählt werden kann
Dafür läuft die Frist für alle Bewerbungen auf dieses Amt am 8. Oktober ab. Wie die Kreisverwaltung mitteilt, gilt es folgende Rahmenbedingen zu beachten: Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Der oder die Gewählte wird in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe B 3 der Kommunalbesoldungsverordnung des ...