Stadt will Bäume erhalten und heimische Gehölze fördern
Natürlich gibt es auch „Schwarzfällungen“. Etwa 20 im Jahr werden den Behörden bekannt – meist durch Nachbarn. Der Verursacher wird schriftlich verwarnt. Hätten der oder die Bäume nach der Baumschutzverordnung nicht gefällt werden dürfen, kann die Stadt eine Ordnungsstrafe verhängen. Deren Höhe wird jeweils im Einzelfall festgesetzt, teilt die Verwaltung mit.
Daneben dürfen in einigen Quartieren nur einheimische und standortgerechte Pflanzen in die Gärten gesetzt werden. So ist es in manchen Bebauungsplänen bindend festgelegt. Hat jemand trotzdem Exoten gepflanzt, die im Lauf der Jahre die schutzwürdige Größe erreicht haben, müssen für ihre Fällung trotzdem Anträge gestellt werden. ren