Bad Kreuznach

Solarien abgebaut: Neue Nutzungsverordnung zu streng

„Es gab Gemecker von etlichen Gästen, aber wir können doch nicht am Gesetz vorbei wirtschaften“, kommentiert Claus Stüdemann die Entscheidung, in Hallenbad, Bäderhaus und Thermalbad die Solarien abzubauen.

Lesezeit: 2 Minuten
Anzeige

Der Geschäftsführer der GuT (Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach) hatte die geplante gesetzliche Verschärfung beim Betrieb von Solarien mit seinem Team lange diskutiert und sich für den Rückzug entschieden. Stüdemann sagt: „Wir können das bei bis zu 1000 Besuchern im Thermalbad nicht handhaben.“
Im Bäderhaus entschied man sich für einen anderen Weg. Dort wurden die drei bestehenden Anlagen abgebaut und durch eine moderne neue ersetzt, die schon heute die von November 2012 an geltenden neuen Normen erfüllt. Stüdemann erklärt: „Dort kann niemand ohne Beratung das Solarium nutzen. Es gibt geschultes Personal, einen automatisierten Hauttest mit entsprechenden Nutzungsempfehlungen. Und das Ganze wird auch dokumentiert.“ Zusätzlich wurde ein sogenanntes Collarium in Betrieb genommen, das die Hautstruktur verbessern soll. Hier geht es nicht um die bräunende Wirkung sondern darum, hauteigenes Collagen anzuregen, das helfen soll, Falten zu glätten. „Wir wussten seit Frühjahr, dass was kommt, deshalb haben wir gehandelt“, sagt der GuT-Geschäftsführer. Im früheren Solariumbereich im Thermalbad wurde ein Behinderten-WC gebaut.
Noch unklar ist die Situation im Gensinger Hallenbad, wo seit rund 15 Jahren ein Solarium steht. Im Schnitt sei das nur ein Nutzer pro Tag, sagt Bäderleiter Achim Mattes, doch er weiß, dass sich im Hinblick auf die neue Verordnung etwas tun muss. Dann können Sonnenbankfreunde nur mit Beratung und unter Aufsicht „braten“. Mattes erklärt: „Wir haben stets drauf geachtet, hochwertige Röhren zu nutzen, die auch per Wartungsvertrag gepflegt und nach Erreichen der Laufzeit natürlich ausgewechselt werden. Und wir haben die Nutzer natürlich darauf hingewiesen, nur sehr vorsichtig mit dem Bräunen zu beginnen. Wirkliches Know-how haben wir aber zugegebenermaßen noch nicht, haben keine Lehrgänge oder Seminare besucht. Da müssen wir uns jetzt Gedanken machen.“
Wie die 2012 geltende Verordnung in der Region umgesetzt und geprüft werden soll, ist noch unklar. Hans-Günther Jung, beim Gesundheitsamt zuständig für Trinkwasser und Schwimmbad-Hygiene in 12 Frei- und 30 Hallenbädern, sieht das Bestrahlungsthema eher bei der Gewerbeaufsicht angesiedelt. Die Außenstelle der SGD-Nord in Idar-Oberstein sieht sich eher dem Arbeitsschutz verpflichtet und verweist auf die Ordnungsämter. „Uns liegt noch keine Verordnung vor,“ sagt Amtsleiter Hans-Dieter Correll.