Richtlinie steuert Anzahl der Stellplätze
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Ein bis zwei Stellplätze sind für Einfamilienhäuser vorgegeben. Im Übrigen gilt mitunter auch Bestandsschutz, wenn es bestehende Wohnanlagen nicht hergeben, dass entsprechend ausreichende Stellplätze geschaffen werden, wie es beispielsweise an den Hochhäusern in der Straße „Am Hackenborn“ in Andernach der Fall ist. Abweichungen von der Landesrichtlinie sind durch eigene Satzungen der Kommunen möglich. „Die Stadt Koblenz hat gerade eine neue Satzung in der Pipeline“, sagt ihr Pressesprecher Thomas Knaak. Sie soll bald im Stadtrat am Deutschen Eck behandelt werden.