Rechtsanspruch auf Kita-Platz startet
„Aber ich bin mir sicher, dass sich dann einvernehmlich eine gangbare Lösung finden lässt“, erklärte sie am Dienstag in Mainz. „Die Kommunen haben mit Hochdruck ihre Betreuungsinfrastruktur so ausgebaut, dass sie dem von ihnen ermittelten Bedarf weitestgehend entsprechen können.“ Vom 1. August an haben ein- und zweijährige Kinder bundesweit einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Den Betreuungsanspruch für Zweijährige gibt es in Rheinland-Pfalz bereits seit dem Jahr 2010 – nun kommen hier die Einjährigen hinzu.
In Rheinland-Pfalz stehen laut Ministerin 35 062 Kitaplätze für Kinder unter drei Jahren und 2236 Plätze in der Kindertagespflege zur Verfügung. Dies entspreche einer Versorgungsquote von 38,9 Prozent. Es sei absehbar, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen auch für sehr kleine Kinder weiter steige, erklärte Alt. Daher peile das Land eine Versorgungsquote von 41 Prozent an.