Prozess: Muss „Oma Gertrud“ (87) ins Gefängnis? [Update]
Diesmal geht es um 22 Fälle von Beförderungserschleichung. Ihr droht deshalb eine Gefängnisstrafe. Der Fall der armen Alten, die sogar noch putzen ging, hatte eine Welle des Mitleids ausgelöst. Zahlreiche Bürger wollen die Rentnerin freikaufen und ihr so das „Kittchen“ ersparen. Weil sie einen Gerichtstermin geschwänzt hatte, war sie festgenommen und in Untersuchungshaft gesteckt worden.
[Update] Im Prozess gegen die notorische Schwarzfahrerin hat das Wuppertaler Amtsgericht die 87 Jahre alte Angeklagte auf freien Fuß gesetzt. Es müsse in einem ergänzenden Gutachten geklärt werden, ob die „Oma Gertrud“ genannte Frau verhandlungsfähig sei, sagte der Richter.