Das Schifffahrtsgericht in St. Goar hat einen Schiffsführer wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 3200 Euro verurteilt. Das Gericht ist der Überzeugung, dass der Schiffsführer gegen seine Aufsichtspflicht verstoßen hat und daher mitverantwortlich für den Tod eines 25-Jährigen ist. Es geschah im Dezember 2008: Ein 25-jähriger Vordereifeler war am Koblenzer Konrad-Adenauer-Ufer von einem Schiffsanleger in den eiskalten Rhein gestürzt, als er nach einer Weihnachtsfeier an Land wollte. Sofort rückten Polizisten und Feuerwehrmänner aus, Taucher suchten vier Stunden lang nach dem Vermissten. Vergeblich.
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Koblenz/Vordereifel - Das Schifffahrtsgericht in St. Goar hat einen Schiffsführer wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 3200 Euro verurteilt. Das Gericht ist der Überzeugung, dass der Schiffsführer gegen seine Aufsichtspflicht verstoßen hat und daher mitverantwortlich für den Tod eines 25-Jährigen ist. Es geschah im Dezember 2008: Ein ...
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