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Gemeinsam auf Tour

Motorrad-Gruppe: Bei Panne Seitenstreifen nicht blockieren

Von dpa/tmn
Motorradfahrer auf Landstrasse
Sicherheit in der Motorradgruppe: Bei einer Panne sollte die Gruppe den Seitenstreifen nicht blockieren und stattdessen an einem sicheren Ort warten. (zu dpa: «Motorrad-Gruppe: Bei Panne Seitenstreifen nicht blockieren») Foto: Judith Michaelis/DPA

Gemeinsam eine Strecke mit dem Motorrad fahren – herrlich! Doch hat ein Gruppenmitglied eine Panne, sollten die anderen Motorradfahrer kurz mitdenken. Auch im Interesse ihrer eigenen Sicherheit.

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Essen (dpa/tmn). Ob eine gemeinsame Urlaubsreise auf dem Bike oder eine Motorrad-Tour mit Freunden: Sind mehrere Motorradfahrer zusammen unterwegs, sollte bei einer Panne die Sicherheit vor dem Gemeinschaftsgefühl stehen.

Von falsch umgesetzter Solidarität rät das Institut für Zweiradsicherheit in so einer Situation dringend ab. Wichtig, wenn einer der Gruppe einen unfreiwilligen Stopp einlegen muss: Die anderen Gruppenmitglieder sollten den Seitenstreifen nicht blockieren – also ihre Maschinen dort nicht abstellen. Das gilt sowohl auf der Autobahn als auch auf Landstraßen.

An einem sicheren Ort auf Hilfe warten

Zur Not kann eine Person bei dem gestrandeten Motorradfahrer bleiben und ihn unterstützen. Am besten wartet man dann hinter der Schutzplanke oder mit ausreichendem Abstand zur Fahrbahn auf Hilfe. Wer eine Warnweste hat, sollte sie anziehen.

Die restliche Gruppe sollte den nächsten Rastplatz oder die nächste Abfahrt ansteuern, raten die Experten. Oder sie können an einem vereinbarten, sicheren Treffpunkt warten. Denn entlang der Autobahn zu warten, ist gefährlich – und auch nur in Ausnahmen erlaubt.

Auf dem Seitenstreifen stehen – verboten?

Der Seitenstreifen dient in erster Linie dazu, Fahrzeuge im Falle einer Panne oder eines Unfalls sicher abstellen zu können, schreibt der ADAC. Wer dort ohne Not hält oder parkt, riskiert demnach ein Bußgeld sowie einen Punkt im Flensburg. Auch das Befahren des Seitenstreifens ist grundsätzlich nicht erlaubt. Es sei denn, er wird zeitweise mit Verkehrszeichen oder digitalen Anzeigen freigegeben.

© dpa-infocom, dpa:240726-930-185214/1