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Kommentar: Das Gesetz zur Tarifeinheit hilft, ist aber keine Wunderwaffe
Birgit Marschall kommentiert
Wenn das Gesetz in der zweiten Hälfte 2015 in Kraft tritt, könnte ein Streik, wie er zurzeit von der GDL bei der Deutschen Bahn AG ausgefochten wird, von einem Arbeitsgericht untersagt werden. Denn streiken darf nur, wer einen neuen geltenden Tarifvertrag erkämpfen kann. Für die Berufsgruppe der Zugbegleiter ...