Knöllchen-Prozess wegen Schilderwald in Koblenzer Löhrstraße
Halteverbot: Offenbar ein Grund zur Aufregung.Foto: Symbolbild
Skurriler Prozess um ein 15-Euro-Knöllchen: Ein Koblenzer (70) parkte am 22. April an der Koblenzer Löhrstraße im eingeschränkten Halteverbot. Doch er zahlte nur die Hälfte des Bußgeldes. Begründung: Der Schilderwald in der Oberen Löhrstraße sei derart undurchsichtig, dass die Stadt an seinem Falschparken eine Teilschuld habe.
Lesezeit: 2 Minuten
Koblenz - Skurriles Gerichtsverfahren wegen eines 15-Euro-Knöllchens: Ein Rentner (70) ärgerte sich über den „Schilderwald“ in der Oberen Löhrstraße in Koblenz. Und er ließ sich wegen eines Strafzettels auf einen Rechtsstreit mit der Stadt ein.
Jetzt gab ihm ein Richter am Amtsgericht Koblenz recht und erließ ihm ...
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