Fünf Schritte bis zur Realisierung

Laut LBM sind fünf Schritte zur Realisierung der Mittelrheinbrücke notwendig:

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  • 1. Raumordnung: Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen, Abstimmung mit der Unesco, Einleitung des Verfahrens und raumordnerischer Entscheid
  • 2. Detailplanung mit Anschlüssen an die Bundesstraßen und landespflegerischem Konzept
  • 3. Planfeststellung: Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen mit Grunderwerbsplänen und Darstellung aller Rechtsverhältnisse
  • 4. Bauwerksentwurf und Ausschreibung
  • 5. Beauftragung und Bau