Elementarschäden sind häufig nicht mitversichert
Als Elementarschäden werden Schäden bezeichnet, die durch die Kräfte der Natur verursacht werden. Dazu gehören unter anderem Schäden, die durch ein Erdbeben oder Lawinen und sogar Vulkanausbrüche entstehen. Dazu gehören aber auch Schäden, die durch natürliche Ereignisse entstehen, die in unseren Breiten häufiger vorkommen:
Blitzschlag, Erdrutsch, Hagel, Hochwasser, Schneedruck, Starkregen, Sturm und witterungsbedingter Rückstau. Seit vielen Jahren werden in der Versicherungswirtschaft gerade Sturmschäden versichert, darüber hinaus ist der Versicherungsschutz aber begrenzt. Bei Schäden durch Sturm (inklusive Blitzeinschlag, Hagel- und Leitungswasser-Schäden) greift üblicherweise die Wohngebäudeversicherung.
Darüber hinaus sind Elementarschäden durch die meisten Feuer-, Hausrat- und auch Wohngebäudeversicherungen aber nicht abgedeckt. Hier greift eine Elementarschadenversicherung.
vb