Die weitere Vorgehensweise

Die Verbandsgemeinden und der Kreis wollen nun in den verschiedenen Gremien der Gründung einer Energiegesellschaft zustimmen.

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Voraussetzung ist zum Beispiel in Ulmen, dass die Anstalt öffentlichen Recht „Vulkanenergie“, auf die von den Gemeinden die Aufgabe der Energieerzeugung übertragen wurde, zustimmt. In der Kreistagssitzung am 4.Juli soll die finale Beschlussfassung über die Gründung erfolgen. Ziel ist es, dass die Gewinne aus erneuerbaren Energien allen Gemeinden zugutekommen. Dabei werden voraussichtlich mehrere verschiedene Solidarmodelle gleichzeitig betrieben werden. ker