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Das ist zu beachten

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2 Böller und Raketen müssen das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) tragen.

3 Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt. Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Besitz oder das Überlassen von Feuerwerkskörpern der Kategorie II nicht erlaubt.

4 Böller und Raketen dürfen nur im Freien gezündet werden.

5 Blindgänger sollen nicht noch einmal gezündet werden.

6 Verstöße gegen Abbrennverbote können mit Geldbußen bis zu 5000 Euro bestraft werden. ath