Briefwahl verzerrt Teilergebnisse der Ortsgemeinden

Die steigende Briefwahlbeteiligung befeuert Rufe nach einer Reform des Bundeswahlgesetzes: Konkret soll es darum gehen, wie Brief- und Urnenwahl künftig zusammen ausgewertet werden können.

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Anders als bei Landtags- und Kommunalwahlen wird die Briefwahl bei der Bundestagswahl nämlich in eigenen Briefwahlbezirken zentral bei den Verbandsgemeinden ausgezählt. Die prozentuale Stimmenverteilung in den einzelnen Ortsgemeinden, die nach Auszählung der Wahlurnen vorliegt, bleibt verzerrt.

75 000 Wahlberechtigte von 160.000 Wählern im Wahlkreis 204 hatten sich für die Briefwahl entschieden.