Ausschuss will Verfügungsrahmen anpassen
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Somit kann der Stadtrat künftig Aufgaben auf das Stadtoberhaupt übertragen, die Rechnungsbeträge bis zu 5000 Euro umfassen, ohne dass zuvor nochmals die städtischen Gremien einberufen werden müssen. Die Verfügungsgrenze für den Hauptausschuss selbst soll von 10.000 auf 20.000 Euro angehoben und damit beide Budgets angepasst werden. Weitere geplante Änderungen der Hauptsatzung beziehen sich auf die Besetzung der Ausschüsse, dieses Thema hat der HFA allerdings vertagt. Über die Satzungsänderung entscheidet endgültig der Stadtrat.