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Koblenz/Trier
Auf Facebook nach Gast gefahndet: Bordellchef bekommt keine Entschädigung von Stinkbombenwerfer
Von unserem Redakteur Lars Wienand
Sogar per Notar hatten Gast und Bordellbetreiber geklärt: Der Mann zahlt 12.000 Euro, weil er aus Unzufriedenheit über einen früheren Besuch zwei Mal in dem Trierer Rotlichtbetrieb Stinkbomben geworfen und damit das Geschäft für mehrere Tage verdorben hat. Zahlen muss er aber nicht - weil der ...