Ärger um Wahlwerbung im Guldentaler Gemeindehaus
Unser Leser Michael Hausbei machte in einer E-Mail darauf aufmerksam. Eine weitere Guldentaler Bürgerin formulierte eine Beschwerde an die Kommunalaufsicht. Eva Butzbach, dort zuständige Sachbearbeiterin, klärte den Sachverhalt in Absprache mit dem Landeswahlleiter.
Wahlwerbung ist in öffentlichen Einrichtungen nicht gestattet. Schon vor einigen Wochen mussten deshalb Flugblätter des Landeselternausschusses aus Kindertagesstätten entfernt werden. „Wir haben jetzt veranlasst, dass die beiden Flyer aus dem Ständer genommen werden“, sagte Butzbach. Da das Gemeindehaus auch gleichzeitig Briefwahllokal ist, kamen Bedenken auf, die Wahl könne ungültig sein. „Das ist nicht der Fall“, klärte Butzbach auf. zca