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Abholen oder liefern lassen: Wo das möglich ist

Die Läden sind nun geschlossen – außer jene, die Waren des täglichen Bedarfs anbieten. Allerdings dürfen bestimmte Geschäfte noch Abhol-, Liefer- und Bringdienste anbieten. Laut einer Liste der Landesregierung sind dies: Antiquitätenhandel, Baumärkte, Blumenläden, Buchhandlungen, Bürofachmärkte, Elektrohändler, E-Zigaretten-Geschäfte, Fotoläden, Gärtnereien, Goldschmiede und Juweliere, Kosmetikstudios, Möbelhäuser, Schmuck- und Souvenirläden und Tabakgeschäfte. Tatsächlich behelfen sich viele Einzelhändler im harten Lockdown mit Onlineangeboten und schnellen Lieferservices. Bei „Mainz gebracht“ bestellen die Käufer im Geschäft, dieses beauftragt den Service mit der Lieferung. Citymanager Dominique Liggins: „Was bis 14 Uhr in den Geschäften bestellt wird, kommt noch am selben Tag. Damit sind wir schneller als reine Onlinehändler.“ Zudem wurde in Mainz bereits beim ersten Lockdown ein Onlinemarktplatz gegründet; auf der Internetseite präsentieren sich lokale Händler, im jeweiligen Onlineshop kann bestellt werden. Ähnliche Wege werden in Koblenz unter dem Titel „Koblenz bringt's“ gegangen.

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Die komplette Liste der Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz finden Sie unter ku-rz.de/regeln