7. Teil unserer Serie: Per Vordruck zur persönlichen Vorsorge
Per Vordruck zur persönlichen VorsorgeFoto: picture alliance
Die Zahl der gerichtlichen Betreuungen steigt von Jahr zu Jahr. Wer aber vermeiden möchte, dass er im Zweifelsfall von einem fremden Menschen vertreten wird, kann mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht schon früh selber bestimmen, wer im Notfall für ihn da sein soll.
Lesezeit: 2 Minuten
Von unserer Redakteurin Susanne Willke
"Es gibt einen fertigen Vordruck", erklärt Elke Schäfer-Krüger vom Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn, "den wir auf Grundlage eines Formulars des Bundesministeriums für Justiz zusammengestellt haben." Denn die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und der Betreuungsvereine des Westerwaldkreises, deren Mitglied die Volljuristin ist, hat sich auch mit dem Thema Vorsorgevollmacht befasst ...
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