Henrike Schemmers Nachbarin äußerte sich im Internet immer wieder zur Koblenzer Bluttat - vor und nach ihrer Aussage am Landgericht Koblenz. Der Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter (48), der im Internet den viel beachteten law blog betreibt, analysiert im Gespräch mit unserer Zeitung mögliche Folgen solcher Meinungsäußerungen.
Ist es problematisch, wenn sich der Zeuge eines Strafverfahrens öffentlich über den Gegenstand des Prozesses äußert?
Ein Zeuge unterliegt keiner besonderen Schweige- oder Zurückhaltungspflicht, wenn er seine Meinung äußert. Er muss sich nur an das Gesetz halten, darf zum Beispiel nicht verleumden.