Ramsauer: Kein Nachtverbot für laute Züge - Grund: Eu-Recht
Rheinland-Pfalz/Brüssel
Ramsauer: Kein Nachtverbot für laute Züge - Grund: Eu-Recht
Rheinland-Pfalz/Brüssel. Auf der hoch belasteten Rheinstrecke kann ein Nachtfahrverbot für laute Güterzüge oder eine örtlich begrenzte Geschwindigkeitsbegrenzung zum Schutz der Bevölkerung vor Schienenverkehrslärm „derzeit nicht umgesetzt werden“.
Aktualisiert am 13. Juni 2013 09:50 Uhr
Rheinland-Pfalz/Brüssel. Auf der hoch belasteten Rheinstrecke kann ein Nachtfahrverbot für laute Güterzüge oder eine örtlich begrenzte Geschwindigkeitsbegrenzung zum Schutz der Bevölkerung vor Schienenverkehrslärm „derzeit nicht umgesetzt werden“.
Solche Eingriffe seien mit dem europäischen Eisenbahn- und Wettbewerbsrecht nicht vereinbar, wie Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) dem CDU-Europaabgeordneten Werner Langen mitteilte.