Koblenz - Wenn die Zeugen nicht irren, dann entlasten sie die Angeklagte maßgeblich. Denn drei Bekannte der Eheleute Schemmer sind sich sicher, die beiden am Freitag, 8. Juli, vormittags noch in der Stadt gesehen zu haben. Wenn dem so ist, kann die Schwiegertochter sie aber nicht in der Nacht von Donnerstag auf Freitag getötet haben.
Aktualisiert am 25. März 2013 15:37 Uhr
Koblenz – Wenn die Zeugen nicht irren, dann entlasten sie die Angeklagte maßgeblich. Denn drei Bekannte der Eheleute Schemmer sind sich sicher, die beiden am Freitag, 8. Juli, vormittags noch in der Stadt gesehen zu haben. Wenn dem so ist, kann die Schwiegertochter sie aber nicht in der Nacht von Donnerstag auf Freitag getötet haben.