Koblenz - Ein Live-Ticker vom Auftakt eines Strafprozesses? „Damit hören Sie sofort auf!“, verlangt der Vorsitzende Richter Ralf Bock vom Redakteur unserer Zeitung beim Mordprozess gegen den Hells Angel. Das steht dem Richter zu - aber generell gibt es kein Verbot, live in Texten aus dem Gericht zu berichten. Bislang haben sich Juristen aber kaum mit der Frage befasst.
Aktualisiert am 15. September 2010 20:17 Uhr
Koblenz – Ein Live-Ticker vom Auftakt eines Strafprozesses? „Damit hören Sie sofort auf!“, verlangt der Vorsitzende Richter Ralf Bock vom Redakteur unserer Zeitung beim Mordprozess gegen den Hells Angel von Anhausen. Das steht dem Richter zu – aber generell gibt es kein Verbot, live in Texten aus dem Gericht zu berichten.