Westerwaldkreis - Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat einem Hundehalter mittels tierschutzrechtlicher Verfügung vorgeschrieben, seinen beiden Riesenschnauzern täglich mindestens ein Stunde Auslauf außerhalb des Zwingers zu ermöglichen. Die gesunden, temperamentvollen Tiere werden in Einzelzwingern gehalten und nach Aussage von Zeugen allenfalls sporadisch ausgeführt.
Aktualisiert am 14. April 2010 17:20 Uhr
Westerwaldkreis – Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat einem Hundehalter mittels tierschutzrechtlicher Verfügung vorgeschrieben, seinen beiden Riesenschnauzern täglich mindestens ein Stunde Auslauf außerhalb des Zwingers zu ermöglichen. Die gesunden, temperamentvollen Tiere werden in Einzelzwingern gehalten und nach Aussage von Zeugen allenfalls sporadisch ausgeführt.