Kontrolle des Deutsch-Afrikaners wegen Hautfarbe war unzulässig: Staat sagt Pardon zu 26-Jährigem
Rheinland-Pfalz
Kontrolle des Deutsch-Afrikaners wegen Hautfarbe war unzulässig: Staat sagt Pardon zu 26-Jährigem
Rheinland-Pfalz. Zum Prozessende akzeptierten die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zähneknirschend ihre Niederlage – und entschuldigten sich vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz bei dem Deutsch-Afrikaner (26) wegen einer rechtswidrigen Ausweiskontrolle. Der fiel Anwalt und Unterstützern um den Hals.
Aktualisiert am 30. Oktober 2012 13:59 Uhr
Rheinland-Pfalz. Zum Prozessende akzeptierten die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zähneknirschend ihre Niederlage – und entschuldigten sich vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz bei dem Deutsch-Afrikaner (26) wegen einer rechtswidrigen Ausweiskontrolle.