Rheinland-Pfalz
Kontroll-Urteil: Integrationsbeauftragter hat Verständnis für Kläger

Polizisten dürfen sich expliziert an der Hautfarbe orientieren, wenn sie stichprobenartig Züge kontrollieren. Dieses Vorgehen billigte das Verwaltungsgericht Koblenz.

DPA

Koblenz/Rheinland-Pfalz - Kontrolle nach Hautfarbe? Der Integrationsbeauftragte des Landes zeigt nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Verständnis, dass sich Betroffene dagegen wehren, will das Urteil aber nicht kritisieren.

Aktualisiert am 25. März 2013 17:14 Uhr
Koblenz/Rheinland-Pfalz – Kontrolle nach Hautfarbe? Der Integrationsbeauftragte des Landes zeigt nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Verständnis, dass sich Betroffene dagegen wehren, will das Urteil aber nicht kritisieren. Der rheinland-pfälzische Integrationsbeauftragte kann nachvollziehen, dass sich Menschen dagegen wehren, wegen ihres Aussehens kontrolliert zu werden.

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