Rheinland-Pfalz
Eifelerin scheitert vorm OVG: Klage gegen Atomwaffen nicht möglich
Elke Koller mit der Klageschrift: "Auf der Fliegerhorst bei Büchel wird internationales Recht außer Kraft gesetzt."
Kevin Rühle

Münster/Büchel - Es geht um die Klage gegen die Bundesrepublik wegen der Atomwaffen in Büchel: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Berufung von Elke Koller (Leienkaul) gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln nicht zugelassen. Wer gegen die Atomwaffen vor der Haustür nicht weiter klagen kann, wird nicht in eigenen Rechten verletzt. Sie will jetzt vors Bundesverfassungsgericht ziehen.

Aktualisiert am 13. Juni 2013 09:23 Uhr
Münster/Büchel – Es geht um die Klage gegen die Bundesrepublik wegen der Atomwaffen in Büchel: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Berufung von Elke Koller (Leienkaul) gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln nicht zugelassen. Wer gegen die Atomwaffen vor der Haustür nicht weiter klagen kann, wird nicht in eigenen Rechten verletzt.

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