Rheinland-Pfalz
Aus für Sonntagsflohmärkte bestätigt: Jetzt soll Gesetz geändert werden

Sonntags über den Flohmarkt bummeln? Nur, wenn verkaufsoffen ist - oder das Feiertagsgesetz in Rheinland-Pfalz geändert wird. Das hat das OVG jetzt bekräftigt.

dpa

Rheinland-Pfalz - Floh- und Trödelmärkte darf es an Sonn- und Feiertagen nur geben, wenn sie auf einen verkaufsoffenen Sonntag gelegt werden.

Rheinland-Pfalz – Floh- und Trödelmärkte darf es an Sonn- und Feiertagen nur geben, wenn sie auf einen verkaufsoffenen Sonntag gelegt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in einem mit Spannung erwarteten Urteil entschieden. Beim Land ist das Gesetz bereits fast fertig, um die Flohmärkte zu retten.

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