Mayen - Das Amtsgericht Mayen hat einen Abmahnanwalt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.
Aktualisiert am 21. Juni 2011 13:49 Uhr
Mayen – Das Amtsgericht Mayen hat einen Abmahnanwalt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.
Der 58-Jährige hatte von einem Geschäftspartner Online-Shops ausfindig machen lassen, die gegen die sogenannte Textilkennzeichnungspflicht verstießen.