Gummi macht Stabsarzt aus dem Westerwaldkreis dienstunfähig
Westerwaldkreis
Gummi macht Stabsarzt aus dem Westerwaldkreis dienstunfähig
Westerwaldkreis. Ein Stabsarzt der Bundeswehr aus dem Westerwald, der wegen einer Allergie gegen Gummiinhaltsstoffe keine ABC-Schutzmaske tragen kann, ist auf eigenen Antrag wegen Dienstunfähigkeit zu entlassen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Das Personalamt der Bundeswehr hatte den Antrag des Bundeswehrmediziners zunächst abgelehnt.
Westerwaldkreis. Ein Stabsarzt der Bundeswehr aus dem Westerwald, der wegen einer Allergie gegen Gummiinhaltsstoffe keine ABC-Schutzmaske tragen kann, ist auf eigenen Antrag wegen Dienstunfähigkeit zu entlassen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.