OLG-Urteil: Parkplätze in Lautzenhausen am Hahn dürfen beschränkt werden
Lautzenhausen - Die Gemeinde Lautzenhausen direkt neben dem Flugplatz Hahn hat Recht, wenn sie durch eine Stellplatzsatzung verhindern will, dass ihr gesamter Ort zu "einem großen Parkplatz" verkommt.
Lautzenhausen – Die Stellplatzsatzung zur Begrenzung der PKW-Parkplätze im Ortskern von Lautzenhausen ist wirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
In der Ortsgemeinde Lautzenhausen vermieten Eigentümer auf ihren Grundstücken Stellplätze an Passagiere des benachbarten Flughafens Hahn.