Verfassungsgericht hat entschieden: Beiträge für Weinfonds rechtens
Karlsruhe/Mainz
Verfassungsgericht hat entschieden: Beiträge für Weinfonds rechtens
Jetzt ist es entschieden: Winzer und Kellereien leisten zu Recht ihren Beitrafg zum Deutschen Weinfonds.
dpa
Karlsruhe/Mainz – Winzer und Kellereien leisten zu Recht Abgaben für den Deutschen Weinfonds, mit dem hiesige Weine besser vermarktet werden sollen. Die Abgabe sei verfassungsgemäß, entschied das Bundesverfassungsgericht. Damit scheiterten mehrere Winzer und Kellereien vor dem obersten deutschen Gericht. Sie hatten sich in Karlsruhe gegen die Abgabe zur Wehr gesetzt und sahen ihr Recht auf freie Berufsausübung verletzt. Eigene Organisationen könnten genauso gut das Marketing übernehmen, argumentierten sie.
Aktualisiert am 25. Juni 2014 12:06 Uhr
Der Fonds, der als Anstalt öffentlichen Rechts organisiert ist, soll die Qualität und den Ruf deutscher Weine verbessern und den Absatz fördern. Das sind laut Gericht notwendige und für die deutsche Weinwirtschaft besonders bedeutsame Ziele. Denn der deutsche Wein leide im Vergleich zu anderen Weinbaunationen unter Imageproblemen, etwa durch den sogenannten Glykolskandal in den 1980er-Jahren.