Urteil im Namensstreit: "Rock am Ring" gehört Nürburgring GmbH und Lieberberg
Koblenz
Urteil im Namensstreit: "Rock am Ring" gehört Nürburgring GmbH und Lieberberg
Koblenz – Der Konzertveranstalter Marek Lieberberg besitzt nicht alleine die Rechte an der Marke "Rock am Ring". Das hat das Landgericht in Koblenz entschieden. Demnach darf er ein Festival mit diesem Namen nicht ohne die Zustimmung der Nürburgring GmbH bewerben oder veranstalten.
Aktualisiert am 01. Juli 2014 17:57 Uhr
Damit hatte ein Antrag auf einstweilige Verfügung der Ringgesellschaft im Wesentlichen Erfolg. Sie wollte verhindern, dass Lieberberg den Namen Rock am Ring nach seinem Weggang aus der Eifel im kommenden Jahr mit an einen neuen Festival-Standort nimmt.