Kammer: IHK Koblenz wehrt sich gegen Beitragsurteil
Arne Rössel
Koblenz - Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz will sich in zweiter Instanz gegen das spektakuläre Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz wehren, wonach der von einem Mitglied zwischen 2005 bis 2008 erhobene Pflichtbeitrag rechtswidrig war.
Von unserer Redakteurin Ursula Samary
Bei der Begründung hoben die Richter auf diesen Fakt ab: Die IHK habe mit den Beiträgen eine „unzulässige Vermögensbildung“ betrieben – in einer Millionenhöhe, die „selbst mit einer auf maximale Sicherheit ausgerichteten Finanzpolitik nicht mehr zu rechtfertigen“ war.