Rheinland-Pfalz
Chef "Wic..." genannt: Kein Rauswurf ohne vorherige Abmahnung Arbeitsgericht
Richterhammer
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DPA

Rheinland-Pfalz - Nennt ein Mitarbeiter seinen Chef einen "Wichser", darf er trotzdem nicht ohne weiteres rausgeworfen werden. Das geht aus einem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hervor.

Aktualisiert am 25. März 2013 17:50 Uhr
Rheinland-Pfalz – Nennt ein Mitarbeiter seinen Chef einen „Wichser“, darf er trotzdem nicht ohne weiteres rausgeworfen werden. Das geht aus einem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hervor. Nach Meinung des Gerichts ist auch bei grober Beleidigung eines Vorgesetzten eine vorherige Abmahnung sinnvoll, wenn zu erwarten sei, dass sie ihre Wirkung auf den Mitarbeiter nicht verfehle und sich daher ...

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