Rheinland-Pfalz - Während die Parteien ihre Kandidaten für die Kommunalwahl im Mai präsentieren, muss der Verfassungsgerichtshof (VGH) erst noch über eine Klage gegen die neuen Stimmzettel entscheiden. Denn nach dem von Rot-Grün geänderten Gesetz soll ein Aufdruck animieren, den Frauenanteil (16,8 Prozent) in den Kommunalparlamenten zu erhöhen.
Aktualisiert am 05. März 2014 14:21 Uhr
Von unserer Redakteurin Ursula Samary
Rot-Grün spricht in der Gesetzesbegründung von einer „appellativen Regelung“. Danach soll auf den Stimmzetteln nicht nur daran erinnert werden, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Die Zettel sollen auch über die bisherige Frauenquote im Stadtrat oder Kreistag informieren und zeigen, wie viele Frauen denn diesmal bei den jeweiligen Parteien Chancen auf aussichtsreiche Plätze haben.