Dernbach/Koblenz. Nach einer womöglich vermeidbaren Beinamputation am Dernbacher Krankenhaus erhält Alfons Görg (76) aus Dernbach ein Schmerzensgeld in Höhe von 65.000 Euro. Das hat das Zivilgericht in Koblenz am Mittwoch entschieden.
Aktualisiert am 17. Dezember 2014 16:46 Uhr
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Von unserem Redakteur Thorsten Ferdinand
Die Versicherung der Klinik soll zudem alle materiellen und immateriellen Schäden begleichen, die dem Patienten durch den Fehler entstanden sind und zukünftig noch entstehen, sofern diese nicht von der Krankenkasse übernommen werden.