Andernach - Ist ein 52-jähriger psychisch schwer kranker Andernacher so gefährlich für die Allgemeinheit, dass er in einer Psychiatrie untergebracht werden muss? Diese Frage musste jetzt die Dritte Große Strafkammer des Landgerichts Koblenz klären.
Andernach – Ist ein 52-jähriger psychisch schwer kranker Andernacher so gefährlich für die Allgemeinheit, dass er in einer Psychiatrie untergebracht werden muss? Diese Frage musste jetzt die Dritte Große Strafkammer des Landgerichts Koblenz klären.
Bereits 19 mal musste der Mann in einer psychiatrischen Klinik eingewiesen werden.