Oeffentlicher Anzeiger
Legt der Verteidiger von "Pulver-Kurt" Revision ein?
„Pulver-Kurt“ musste an drei Verhandlungstagen viele Fragen über sich ergehen lassen. Nun wurde das Urteil gesprochen.
Klaus Dietrich

Bad Kreuznach/Hundsbach - Das Landgericht Bad Kreuznach bestätigte am Dienstag in weiten Teilen die Anklagepunkte gegen den als „Pulver-Kurt“ bundesweit bekannt gewordenen Waffen- und Sprengstoffsammler Kurt N. aus Hundsbach. Die Zweite Große Strafkammer verurteilte den Rentner zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren ohne Bewährung und blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre beantragt hatte.

Aktualisiert am 25. März 2013 16:26 Uhr
Bad Kreuznach/Hundsbach – Das Landgericht Bad Kreuznach bestätigte am Dienstag in weiten Teilen die Anklagepunkte gegen den als „Pulver-Kurt“ bundesweit bekannt gewordenen Waffen- und Sprengstoffsammler Kurt N. aus Hundsbach. Die Zweite Große Strafkammer verurteilte den Rentner zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren ohne Bewährung und blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre beantragt hatte.

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