Bad Kreuznach
Chance für 19-jährigen Straftäter: Gericht schickt ihn in Jugendhilfeeinrichtung statt ins Gefängnis

Bad Kreuznach - Schwerer Raub, besonders schwerer Diebstahl, Sachbeschädigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis: Eine Jugendstrafe von 22 Monate verhängte das Jugendschöffengericht am Amtsgericht gegen einen 19-Jährigen, der zuletzt bei einer Pflegefamilie im Kreisgebiet aufgewachsen war. Dabei stieß der junge Mann, der unter einer intellektuellen Einschränkung leidet, bei dem Gericht unter Vorsitz von Sabrina Sixt auf verständnisvolle Ohren.

Aktualisiert am 24. Oktober 2012 15:54 Uhr
Bad Kreuznach – Schwerer Raub, besonders schwerer Diebstahl, Sachbeschädigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis: Eine Jugendstrafe von 22 Monate verhängte das Jugendschöffengericht am Amtsgericht gegen einen 19-Jährigen, der zuletzt bei einer Pflegefamilie im Kreisgebiet aufgewachsen war.

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