Sinziger GEZ-Rebell scheitert in Karlsruhe: Rundfunkgebühr für PC rechtens
Sinzig/Karlsruhe
Sinziger GEZ-Rebell scheitert in Karlsruhe: Rundfunkgebühr für PC rechtens
Johannes Zimmermann ist durch alle Instanzen gegangen - erfolglos: Der Rechtsanwalt aus Sinzig wollte seit 2008 die Regelung kippen, dass er Rundfunkgebühren zahlen muss, weil in der Kanzlei Computer stehen.
Vollrath-Presseb
Sinzig/Karlsruhe - Er kämpft seit fünf Jahren gegen die Rundfunkgebühr für die Computer in seiner Kanzlei, nun hat der Sinziger Rechtsnwalt Johannes Zimmermann endgültig das Aus GEZeigt bekommen: Wer einen PC mit Internet-Anschluss hat, muss Rundfunkgebühr zahlen, erklärt das Bundesverfassungsgericht. Im kommenden Jahr gilt ohnehin eine andere Gesetzeslage.
Aktualisiert am 25. März 2013 16:11 Uhr
Sinzig/Karlsruhe – Er kämpft seit fünf Jahren gegen die Rundfunkgebühr für die Computer in seiner Kanzlei, nun hat der Sinziger Rechtsanwalt Johannes Zimmermann endgültig das Aus GEZeigt bekommen: Wer einen PC mit Internet-Anschluss hat, muss Rundfunkgebühr zahlen, erklärt das Bundesverfassungsgericht.